Übersicht der aktuellen Corona-Regeln in Wien
Stand 1. März 2023
Maskenpflicht
Nur noch im Gesundheitsbereich.
Gastronomie
Keine Einschränkungen. Ausnahme: Positivgetestete müssen durchgängig eine FFP2-Maske tragen.
Handel und körpernahe Dienstleistungen
FFP2-Maskenpflicht nur noch im Gesundheitsbereich. Ausnahme: Positiv Getestete müssen überall eine FFP2-Maske tragen.
Spitäler und Pflegeheime
- Für Besucher*innen gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
- In Pflegeheimen und Spitälern gibt es keine Besucher*innen-Beschränkung.
- Positiv Getestete dürfen die Einrichtungen nicht betreten.
Bitte beachten Sie weitere Vorgaben der jeweiligen Einrichtung.
Grüner Pass
Die Gültigkeit des Grünen Passes bleibt bei 365 Tagen nach der vollständigen Grundimmunisierung (3. Impfung)
Tests
5 PCR- und 5 Antigen-Tests pro Person sind jeden Monat kostenlos. Verdachtsfälle und Freitestungen sind weiterhin ohne Limitierung möglich. In Wien dürfen PCR-Testergebnisse nicht älter als 72 Stunden sein (neu seit 17.12.), Antigen-Tests gelten 24 Stunden.
Verkehrsbeschränkung statt Quarantäne
Positiv getestete Personen müssen nicht in Quarantäne und können, sofern sie sich nicht krank fühlen, weitgehend am öffentlichen Leben teilnehmen. Für diese Personen gelten laut Verordnung des Bundes sogenannte Verkehrsbeschränkungen und eine allgemeine FFP2-Maskenpflicht. Für besonders sensible Bereiche gibt es Betretungsverbote.
- Für Personen mit positivem Antigen- oder PCR-Testergebnis gilt eine 10-tägige Verkehrsbeschränkung. Nach 5 Tagen kann man sich wie bisher mit negativem Testergebnis oder einem CT-Wert über 30 freitesten.
- Voraussetzung für die Teilnahme am öffentlichen Leben ist das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske. Positiv getestete Personen müssen die FFP2-Maske außerhalb des eigenen Wohnbereichs in allen geschlossenen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln tragen. Wenn im Freien kein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden kann oder haushaltsfremde Personen zu Besuch kommen, muss auch hier eine FFP2-Maske getragen werden.
- Zum Schutz besonders sensibler Bereiche gilt für positiv getestete Personen ein Betretungsverbot in Gesundheitseinrichtungen, Senior*innen- und Behindertenwohneinrichtungen, Kindergärten oder Volksschulen.
- Für
positiv getestete Personen mit Symptomen wird die telefonische
Krankmeldung wieder eingeführt. Positiv getestete Personen, die sich
nicht krank fühlen oder keine Symptome haben, dürfen mit FFP2-Maske
arbeiten.
Ausnahme: Positiv getestete Mitarbeiter*innen der Stadt dürfen auch symptomfrei nicht in Wiener Spitälern, Pflegeeinrichtungen, Kindergärten und städtischen Schulen oder im Kundenkontakt arbeiten. - Zum Schutz der Risikogruppen ist eine Freistellung von der Arbeit möglich.