Übersicht der aktuellen Corona-Regeln in Wien
Neue Regeln ab 1. August: Verkehrsbeschränkung statt Quarantäne
Mit 1. August müssen positiv getestete Personen nicht mehr in Quarantäne und können, sofern sie sich nicht krank fühlen, weitgehend am öffentlichen Leben teilnehmen. Für diese Personen gelten laut Verordnung des Bundes sogenannte Verkehrsbeschränkungen und eine allgemeine FFP2-Maskenpflicht. Für besonders sensible Bereiche gibt es Betretungsverbote.
- Für Personen mit positivem Antigen- oder PCR-Testergebnis gilt eine 10-tägige Verkehrsbeschränkung. Nach 5 Tagen kann man sich wie bisher mit negativem Testergebnis oder einem CT-Wert über 30 freitesten.
- Absonderungsbescheide, die über den 31. Juli hinaus gelten, werden mit 1. August automatisch in eine Verkehrsbeschränkung geändert.
- Voraussetzung für die Teilnahme am öffentlichen Leben ist das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske. Positiv getestete Personen müssen die FFP2-Maske außerhalb des eigenen Wohnbereichs in allen geschlossenen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln tragen. Wenn im Freien kein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden kann oder haushaltsfremde Personen zu Besuch kommen, muss auch hier eine FFP2-Maske getragen werden.
- Zum Schutz besonders sensibler Bereiche gilt für positiv getestete Personen ein Betretungsverbot in Gesundheitseinrichtungen, Senior*innen- und Behindertenwohneinrichtungen, Kindergärten oder Volksschulen.
- Für
positiv getestete Personen mit Symptomen wird
die telefonische Krankmeldung wieder
eingeführt. Positiv getestete Personen, die sich nicht krank fühlen oder
keine Symptome haben, dürfen mit FFP2-Maske arbeiten.
Ausnahme: Positiv getestete Mitarbeiter*innen der Stadt dürfen auch symptomfrei nicht in Wiener Spitälern, Pflegeeinrichtungen, Kindergärten und städtischen Schulen oder im Kundenkontakt arbeiten. - Zum Schutz der Risikogruppen ist eine Freistellung von der Arbeit für diese Personen wieder möglich.
Aktuelle Regeln bis 31. Juli
Maskenpflicht
- in Apotheken
- im Gesundheitsbereich
- in öffentlichen Verkehrsmitteln (Massenbeförderung) und den dazugehörigen Stationen
Gastronomie
Keine Einschränkungen.
Handel und körpernahe Dienstleistungen
FFP2-Maskenpflicht nur noch in Apotheken und im Gesundheitsbereich.
Veranstaltungen und Kultur
Für Besucher*innen gibt es keine Einschränkungen mehr. Lediglich bei Veranstaltungen ab 500 Personen muss ein COVID-19-Präventionskonzept erstellt werden.
Spitäler und Pflegeheime
- Für Besucher*innen gilt weiterhin die PCR-Testpflicht sowie eine FFP2-Maskenpflicht.
- Nur noch 3 Besucher*innen sind pro Tag pro Patient*in in Spitälern erlaubt.
- In Pflegeheimen gibt es weiterhin keine Besucher*innen-Beschränkung.
Kindergärten
Für Besucher*innen entfällt die FFP2-Maskenpflicht.
Schule
- Die PCR-Testpflicht für Schüler*innen und Lehr- und Verwaltungspersonal entfällt.
- Die Maskenpflicht ist im gesamten Schulgebäude für alle Schüler*innen, Mitarbeiter*innen und externe Personen aufgehoben.
Grüner Pass
Die Gültigkeit des Grünen Passes bleibt bei 365 Tagen nach der vollständigen Grundimmunisierung (3. Impfung).
Tests
Seit 1. April sind nur noch 5 PCR- und 5 Antigen-Tests pro Person kostenlos. Verdachtsfälle und Freitestungen sind weiterhin ohne Limitierung möglich. In Wien dürfen PCR-Testergebnisse nicht älter als 48 Stunden sein, Antigen-Tests gelten 24 Stunden.
Quarantäne
Es gibt keine verkürzte Quarantäne in Wien.
Die Quarantäne gilt einheitlich für 10
Tage und endet automatisch, wenn man 48 Stunden vor Ablauf symptomfrei ist.
Ein Freitesten ist nach 5 Tagen möglich. Bei einer Freitestung endet die
Quarantäne, wenn der CT-Wert über 30 oder der Test negativ ist.
Informationen zu den Bundesregeln finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums